Wenn Arbeitnehmer:innen sich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung krankmelden, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frage stellen, wie das LAG Niedersachsen festgestellt hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Krankmeldung während des gesamten Zeitraums der Kündigungsfrist lückenlos vorliegt.
Relevant ist die Frage besonders für die Entgeltfortzahlung. Liegen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer:innen vor, so sind Arbeitgeber:innen nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Entscheidende Bedeutung kommt der zeitlichen Reihenfolge zu. Erfolgt die Kündigung erst nach der Krankmeldung, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Kausalzusammenhang vor und der Beweiswert der AU bleibt bestehen. Ob diese Auffassung zutrifft, wird nun in der Revision vom Bundesarbeitsgericht entschieden.
Eine Krankmeldung im Zusammenhang mit einer Kündigung kommt häufig vor und bringt nicht selten arbeitsrechtliche Folgeprobleme mit sich.
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Rechtsanwältin Roller
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