Seit der Corona-Pandemie kennen wir die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung. Die Ansteckungsgefahr konnte in dieser Phase durch den Wegfall des persönlichen Vorstellens beim behandelnden Hausarzt vermieden werden.
Seit dem 7.12.2023 ist die telefonische Krankmeldung wieder möglich. Der Zeitraum ist auf fünf Tage begrenzt und grundsätzlich nur im Rahmen der Erstbescheinigung möglich.
Außerdem müssen Patient:innen bereits in der betreffenden Praxis bekannt sein und es darf sich nur um leichte Symptome handeln.
Gleiches gilt seit 18.12.2023 für die Kinderkrankmeldung.
Eltern können die ärztliche Bescheinigung, dass ein Kind betreut werden muss, wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Voraussetzung ist, dass das Kind der/m Ärzt:in bereits bekannt ist.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.